Symbolbild
Fallbeschreibung
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Übersicht
Strafanzeige
18.05.2015
Abschluss
06.03.2020
Staatsanwaltschaft
StA Regensburg
Polizeiinspektion
PI Bad Kötzing
Ergebnis
2 getötete Luchse. Berufungsentscheidung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25 € wegen des vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe (Nachtzielgerät). Vergehen des vorsätzlichen Tötens eines wildlebenden Tieres einer streng geschützten Art wird eingestellt, da eine Verjährung nicht ausgeschlossen werden kann.
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