Wildtierkriminalität:
eine Bedrohung für die Artenvielfalt

Viele sind sich nicht bewusst, dass das illegale Töten geschützter Wildtiere nicht nur in fernen Ländern in Afrika oder Asien geschieht, sondern auch direkt vor unserer Haustür, und zwar regelmäßig in Ländern wie Deutschland und Österreich.

Darum geht es konkret

Wildtierkriminalität erhält bedauerlicherweise oft nicht genügend Aufmerksamkeit, und viele Menschen sind sich der gravierenden Auswirkungen auf den Naturschutz nicht bewusst. Illegale Handlungen gegenüber Wildtieren bedrohen nicht nur die Existenz einzelner Arten, sondern können auch das Gleichgewicht ganzer Ökosysteme gefährden, was weitreichende ökologische Konsequenzen hat. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, konsequent gegen Wildtierkriminalität vorzugehen, um die biologische Vielfalt zu erhalten und die langfristige Gesundheit unserer Natur zu sichern.

Unsere Bemühungen zielen darauf ab, das illegale Töten von Wildtieren langfristig zu minimieren. Durch die Eindämmung dieser illegalen Aktivitäten können wir nicht nur den Schutz gefährdeter Arten stärken, sondern auch die biologische Vielfalt fördern und damit den Erhalt unserer Ökosysteme langfristig gewährleisten.

Die Begriffe „Wilderei“, „Jagdwilderei“ und „Wildtierkriminalität“ umfassen ähnliche, aber doch unterscheidbare Aspekte illegaler Handlungen im Zusammenhang mit Wildtieren. Um die Unterschiede besser zu verstehen und Delikte korrekt zu benennen, ist eine genaue Definition der Begriffe nötig.

Der Begriff „Wildtierkriminalität“ (vom englischen „Wildlife Crime“) wurde eingeführt, um die verschiedenen Facetten illegaler Handlungen gegen Wildtiere besser zu erfassen. Er bezeichnet damit jede rechtswidrige Entnahme (= Tötung oder Fang) oder Schädigung von besonders geschützten, wildlebenden Tieren und damit in Verbindung stehende Tathandlungen. Dies schließt nicht nur die illegale Jagd und Tötung von Wildtieren ein, sondern auch den illegalen Besitz und Handel von bzw. mit Tierprodukten, die Zerstörung von Lebensräumen und andere Aktivitäten, die die Tierwelt stören oder gefährden. Ausschlaggebend ist dabei der Fokus auf die Schutzwürdigkeit der betroffenen Tiere an sich.

Die Verwendung dieses Begriffs hilft, das Bewusstsein für die gesamte Bandbreite von Bedrohungen für Wildtiere zu schärfen und den Kampf gegen diese kriminellen Aktivitäten zu unterstützen, da er auf die umfassendere Natur dieser Probleme hinweist.

In der Praxis kann eine Straftat zum Nachteil eines Wildtieres abhängig von den konkreten Umständen sowohl als Fall von Wildtierkriminalität als auch als (Jagd-)Wilderei klassifiziert werden. Der Tatbestand der (Jagd-)Wilderei ist zumeist dann erfüllt, wenn die zugrunde liegende Tat eine Verletzung fremden Jagdrechts darstellt. Wildtierkriminalität hingegen umfasst jede illegale Handlung gegen geschützte Wildtierarten. Die Frage, ob die Tat in einem Jagdrevier begangen wurde und ob der Täter zur Jagdausübung berechtigt war, ist daher für den Kampf gegen Wildtierkriminalität nicht relevant.

Wilderei:
Der Begriff „Wilderei“ bezieht sich meist auf das Jagen von Wildtieren ohne die erforderlichen Jagdgenehmigungen, mit nicht erlaubten Mitteln oder außerhalb der gesetzlich festgelegten Jagdzeiten. Umgangssprachlich werden darunter illegale Handlungen im Zusammenhang mit Wildtieren gefasst. Diese Aktivitäten verstoßen gegen Jagd- und Naturschutzgesetze und bedrohen die Artenvielfalt und die Ökosysteme. Wilderei kann auch den illegalen Handel mit Tierprodukten wie Elfenbein, Hörnern und Pelzen einschließen. Da die Bezeichnung in unterschiedlichen Kontexten verschieden verwendet wird, handelt es sich um einen recht unspezifischen Begriff mit unklarer Bedeutung. Zudem gab und gibt es bis heute landläufig eine bisweilen heroisierende, auf jeden Fall aber romantische Verklärung von Wilderern und Wilderei, weshalb der Begriff nicht geeignet ist, den Unrechtsgehalt und die Schwere der zugrundeliegenden Taten akkurat zu beschreiben.

Jagdwilderei:
Für den Begriff „Jagdwilderei“ gibt es im deutschsprachigen Raum eine klare gesetzliche Definition, denn Jagdwilderei ist eine Straftat (§ 292 StGB in Deutschland). Der Tatbestand wird erfüllt, wenn jemand unter Verletzung fremden Jagdrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet. Das heißt einerseits, dass Jagdwilderei nur von Personen begangen werden kann, die nicht zur Jagdausübung im jeweiligen Jagdrevier berechtigt sind. Andererseits bezieht sie sich damit nur auf die Jagd auf Wildtiere, die als Wild im Sinne eines Jagdgesetzes definiert sind.

Nicht die betroffenen Wildtiere an sich sollen geschützt werden, sondern die Rechte des Jagdausübungsberechtigten gemäß dem Jagdrecht. Taten zum Nachteil von geschützten Wildtieren, die vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten selbst begangen werden oder sich nicht gegen „Wild“ (im Sinne des Jagdgesetzes) richten, sind damit nicht von diesem Begriff umfasst.

Die Häufigkeit von Wildtierkriminalität weltweit ist schwer zu quantifizieren, da sie illegal und daher meist im Verborgenen stattfindet. Viele Fälle von illegaler Wildtierverfolgung werden nicht erfasst oder gemeldet. Trotzdem gilt Wildtierkriminalität als das viertgrößte Delikt des organisierten Verbrechen weltweit, nach Drogenhandel, Menschenhandel und Waffenhandel. Der illegale Handel mit Tierprodukten, die Wilderei und die Lebensraumzerstörung sind allesamt Handlungen, die nicht nur gegen Umweltgesetze, sondern oft auch gegen nationale und internationale Gesetze verstoßen.

Die Täter hinter Wildtierkriminalität sind vielfältig und reichen von Einzelpersonen bis hin zu organisierten Verbrechergruppen. Internationale Motive für diese Delikte sind oft finanzieller Natur, da der illegale Handel mit Tierprodukten beträchtliche Profite verspricht. In Ländern wie Deutschland und Österreich treten zusätzlich Motive auf, die eng mit Landnutzungskonflikten verbunden sind. Hier wird der Lebensraum für Wildtiere durch Land- und Tierwirtschaft, Infrastrukturprojekte und Siedlungsausdehnungen eingeschränkt, und es kommt zu Mensch-Wildtier-Konflikten.

Diese Konflikte erhöhen die Wahrscheinlichkeit illegaler Tötungen bestimmter Arten wie z.B. Luchse, Wölfe und Greifvögel. Greifvögel werden beispielsweise häufig aufgrund vermeintlicher Gefährdung von Geflügelbeständen illegal getötet. Landnutzungskonflikte in Bezug auf Wölfe können dazu führen, dass sie als Bedrohung wahrgenommen und illegal verfolgt werden, insbesondere wenn Nutztiere angegriffen werden. Die Bekämpfung von Wildtierkriminalität erfordert daher nicht nur rechtliche Maßnahmen, sondern auch eine gezielte Auseinandersetzung mit den komplexen Motiven, um nachhaltige Lösungen zu finden.

Der Kampf gegen Wildtierkriminalität erfordert eine rechtliche Grundlage, um effektiv zu sein. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Abkommen, die den illegalen Handel mit Tierprodukten und andere Formen von Wildtierkriminalität regeln:

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES):
CITES ist eines der bedeutendsten internationalen Abkommen im Bereich des Artenschutzes. Es regelt den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten und verbietet den Handel mit Produkten von Arten, die dem Schutz unterliegen. Zahlreiche Länder sind Vertragsparteien von CITES und verpflichten sich, die Vorschriften durch nationale Gesetze zu implementieren.

Nationale Artenschutzgesetze:
Viele Länder haben eigene Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Natur. Diese Gesetze variieren von Land zu Land, können aber Strafen für Wildtierkriminalität festlegen und den illegalen Handel mit Tierprodukten einschränken.

Internationale Kooperation:
Internationale Abkommen und Initiativen, wie INTERPOL und das UN-Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), erleichtern die Koordination und den Informationsaustausch zwischen Ländern.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend, um Wildtierkriminalität zu bekämpfen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Sie legen Strafen und Sanktionen fest, die die Abschreckung erhöhen sollen.

Die Opfer von Wildtierkriminalität sind vielfältig und umfassen eine große Bandbreite von Tierarten, darunter auch zahlreiche stark gefährdete Arten in Deutschland und Österreich. Neben seltenen Greifvögeln werden auch Luchse, Wölfe, Biber und Fischotter regelmäßig illegal getötet.

Betroffene Tierarten

Fall melden

Kaiseradler

Aquila heliaca

Wolf

Canis lupus

Habicht

Accipiter gentilis

Luchs

Lynx lynx

Mäusebussard

Buteo buteo

Biber

Castor fiber

Wanderfalke

Falco peregrinus

Fischotter

Lutra lutra

Rotmilan

Milvus milvus

Wisent

Bison bonasus

Uhu

Bubo bubo

Braunbär

Ursus arctos

Seeadler

Haliaetus albicilla

Rohrweihe

Circus aeruginosus

Von der Meldung bis zum Urteil

Die Wirksamkeit bei der Bekämpfung von Wildtierkriminalität hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Effizienz der Strafverfolgungsbehörden, der Strenge der Gesetze und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Fall melden

Beobachtung

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Beobachtung

Die erste wichtige Maßnahme gegen Wildtierkriminalität ist die Beobachtung und Dokumentation. Das kann das Auffinden toter Tiere oder die Beobachtung illegaler Aktivitäten umfassen.

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Meldung

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Meldung

Verdächtige Aktivitäten sind sofort den Behörden zu melden, vorrangig der Polizei. Zusätzlich informieren Sie die lokalen Experten für Wildtierkriminalität.

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Ermittlung

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Ermittlung

Die zuständigen Behörden führen eine Untersuchung der gemeldeten Fälle durch, einschließlich Beweissammlung, Zeugenbefragung und Zusammenarbeit mit relevanten Experten.

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Anklageerhebung

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Anklageerhebung

Basierend auf den Ergebnissen der Ermittlungen entscheiden Staatsanwaltschaften, ob genügend Beweise vorliegen, um Anklage zu erheben. Bei ausreichenden Beweisen wird eine offizielle Anklage gegen die Verdächtigen eingereicht.

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Gerichtsverfahren

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Gerichtsverfahren

Die Angeklagten werden vor Gericht gestellt, wo sie sich verteidigen können. Die Beweise werden präsentiert, und das Gericht fällt sein Urteil gemäß den geltenden nationalen Gesetzen.

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Urteil

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Urteil

Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens fällt das Gericht ein Urteil, das je nach den vorliegenden Beweisen und den nationalen Gesetzen Freispruch, Verurteilung oder andere rechtliche Konsequenzen umfassen kann.

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Verhängung einer Sanktion

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Verhängung einer Sanktion

Bei Feststellung der Schuld werden Sanktion verhängt, um Verantwortliche zu bestrafen und vor zukünftigen Taten abzuschrecken.

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Prävention

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Prävention

Zur Vermeidung künftiger Wildtierkriminalität ist Prävention zentral: stärkere Überwachung, Gesetzesdurchsetzung, Konfliktmanagement und Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz gefährdeter Arten.

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